Samstag, 1. August 2009

Gedanken

Betreff Thekenpersonal

Als Personal bezeichnet man die zur Realisierung von Geschäftsprozessen eingesetzten, bezahlten Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde.
Unbezahlte Mitarbeiter bezeichnet man als Volontäre bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter. Mit Personal werden die in jeder Art von Organisation in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung eine Arbeitsleistung erbringen. Der Begriff Personal deutet damit auf überindividuelle Ordnungen hin, in denen Menschen nicht beliebig handeln, sondern für übergeordnete Ziele von Organisationen Leistungen erbringen.

Betreff Schwachsinn

Schwachsinn, umgangssprachlich ein Ausdruck für Unsinn, ist ein Begriff, der im fachsprachlichen Kontext umstritten ist.
Medizinisch
Schwachsinn (bei angeborenen Formen wurde der Begriff Oligophrenie synonym gebraucht) galt früher als zusammenfassende Bezeichnung (Oberbegriff) für Debilität, Imbezillität und Idiotie als abgestufte Grade einer Intelligenzminderung. In der psychiatrischen Diagnose entsprach Schwachsinn einer schweren Intelligenzminderung, also einem IQ unter 70. Der Begriff wird heutzutage allerdings nicht mehr verwendet und gilt als veraltet und diskriminierend. Heute spricht man auch nicht mehr von Schwachsinnigen, sondern von „Menschen mit mentaler Beeinträchtigung“ oder „Menschen mit geistiger Behinderung“. Die Diagnose „(angeborener) Schwachsinn“ wird heutzutage nicht mehr verwendet, zumal häufig Ursachen (z. B. genetische Veränderungen - Stichwort „fragiles X-Syndrom“ o.ä.) bekannt sind.
In der juristischen Verwendung ist aufgrund der Tatsache, dass die Gesetzgebung sich nur mit Verzögerung dem medizinischen Wissen oder der Umgangssprache anpasst, das Wort noch in Verwendung. Hierbei steht der Begriff hier auch heute als Bezeichnung für geistige Behinderung im Sinne einer Minderung der kognitiven Leistungsfähigkeit eines Menschen (für Deutschland: § 20 Strafgesetzbuch, § 12 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Betreff Abrechnung

Eine Abrechnung ist eine abschließende Rechnung. Der Sachverhalt, der abzurechnen ist, soll danach für alle Beteiligten in vollem Umfang erledigt sein.
Umgangssprachlich hat sich die Abrechnung in vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens etabliert. Abgerechnet werden erbrachte Leistungen, aber auch Forderungen im Allgemeinen, etwa bei Schadensersatzklagen. Bei der Berechnung von Ansprüchen im Versicherungsfall spricht man von sowohl von Seiten des Versicherten als auch von Seiten der Versicherung von einer Abrechnung.
Häufig wird die Abrechnung auch als Synonym für die Verrechnung verwendet. Hierbei wird abgerechnet, indem eine Forderung oder Rechnung mit einer Gegenforderung verglichen wird; die Summe aller Forderungen vermindert um die Summe aller Gegenforderungen ergeben den Anspruch. Mit dieser Abrechnung werden alle hinzugezogenen (verrechneten) Forderungen hinfällig, sie gelten als erledigt.

Betreff Unsinn (rein prophylaktisch)

Unsinn, auch Widersinn ist ein von Sinn und Logik gelöster oder grob falscher Sachverhalt – bisweilen (absichtlich) scherzhaft.
Teilweise synonym verwendete Ausdrücke (vor allem aus Dialekten) sind: Aberwitz, Blödsinn, Dummgeschwätz, Feez, Firlefanz, Fuppes, Gedönse, Gschmarrn, Gschmarri, Hafenkäse, Halli-Galli, Heckmeck, Humbug, Idiotie, Irrsinn, Irrwitz, Kappes, Kladderadatsch, Käse, Killefit, Kokolores, Larifari, Mist, Mumpitz, Murks, Nonsens, Nepp, Nippes, Papperlapapp, Pille-Palle, Quatsch, Quark, Schabernack, Schmafu[1], Schmarrn[2], Schmonzes, Schmu, Schnibbes, Schwachfug, Schwachsinn, Stumpfsinn, Stuss, Tinneff, Trallala, Topfen[3], Unfug, Tullus, verbale Diarrhoe, Wahnwitz etc..
Die verschiedenen, synonymen Ausdrücke haben teilweise leichte Bedeutungsunterschiede und unterschiedlich wertende Konnotationen (Untertöne). So sind „Aberwitz“ und „Irrwitz“ mit dem Aspekt der „Absurdität“ versehen, was eine besondere Schärfe des Unsinns andeutet. „Blödsinn“, „Schwachsinn“ und „Idiotie“ haben die Nebenbedeutung der Unfähigkeit oder des mangelnden Denkvermögens.

Betreff allein

[1] als Adjektiv: in Verbindung mit den Verben sein und bleiben: für sich, getrennt, einsam, einzeln sein; nur; ohne Beistand, Zeugen, Anwesenheit von anderen Personen, ohne Hilfe sein
[2] als Adverb: in Verbindung mit anderen Verben als in [1] genannt: ausschließlich anderer Personen, Gegenstände, Umstände; nur

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